Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Regeln für unsere Zusammenarbeit – kurz gehalten und in verständlicher Sprache.
Stand: 28. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Montage- und Serviceleistungen zwischen wirdgemacht-franken, Züricher Straße 5, 90491 Nürnberg (nachfolgend „wir“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die auf unserer Website genannten Preise sind unverbindliche Startpreise für Standardfälle und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Kunde übermittelt uns sein Anliegen über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über den Online-Terminkalender. Diese Anfrage ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(3) Wir übersenden dem Kunden daraufhin ein Angebot in Textform mit Beschreibung der Leistung, Festpreis und geplantem Zeitrahmen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt – ausdrücklich in Textform oder durch verbindliche Terminbuchung.
(4) Bei einer Buchung über den Online-Kalender kommt der Vertrag mit unserer Bestätigungs-E-Mail zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung des Kalendersystems allein stellt noch keine Annahme dar.
(5) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang unserer Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot. Die Leistungsbeschreibungen auf der Website dienen der Orientierung.
(2) Im Festpreis enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart: Anfahrt im vereinbarten Umfang, Einsatz des erforderlichen Werkzeugs, handelsübliches Befestigungsmaterial für gängige Wandaufbauten, Prüfung der Bohrstellen auf Leitungen, Reinigung des Arbeitsbereichs sowie die Mitnahme von Transportverpackungen in üblicher Menge.
(3) Nicht enthalten sind insbesondere die Beschaffung und Lieferung der zu montierenden Gegenstände, Spezialbefestigungen für ungewöhnliche Untergründe, Eingriffe in die feste Elektroinstallation, Maler- und Verputzarbeiten sowie die Entsorgung von Altgeräten.
(4) Stellt sich vor Ort heraus, dass die Leistung nur mit erheblichem Zusatzaufwand oder anderer Ausführungsart erbracht werden kann, informieren wir den Kunden unverzüglich und setzen die Arbeit erst nach dessen Zustimmung zum angepassten Preis fort. Ohne Zustimmung entstehen keine Mehrkosten.
(5) Wir sind berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass
- der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich und ausreichend beleuchtet ist,
- die zu montierenden Gegenstände vollständig und unbeschädigt vor Ort sind,
- die Aufbauanleitung und, soweit erforderlich, das Datenblatt des Geräts vorliegen,
- eine funktionsfähige Stromversorgung (230 V) zur Verfügung steht,
- eine ausreichend freie Arbeitsfläche vorhanden ist und empfindliche Gegenstände entfernt wurden,
- bei Elektroarbeiten der Zugang zum Sicherungskasten möglich ist.
(2) Der Kunde teilt uns bei Vertragsschluss bekannte Besonderheiten mit, insbesondere den Wandaufbau, bekannte Leitungsverläufe, Fußbodenheizungen, denkmalschutzrechtliche Vorgaben sowie erforderliche Zustimmungen Dritter (etwa der Vermieterseite oder der Eigentümergemeinschaft).
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zu den beauftragten Eingriffen berechtigt ist. Erforderliche Genehmigungen holt er selbst ein. Wir dürfen die Ausführung ablehnen, wenn hieran begründete Zweifel bestehen.
(4) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und ist die Leistung deshalb nicht oder nur mit Mehraufwand ausführbar, können wir den nachgewiesenen Mehraufwand berechnen. Bei einem vollständig vergeblichen Anfahrtsversuch berechnen wir eine Pauschale von 45 € brutto; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
§ 5 Termine, Verschiebung und Absage
(1) Termine werden als Zeitfenster vereinbart. Wir bemühen uns, den Beginn telefonisch anzukündigen.
(2) Der Kunde kann einen Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschieben oder absagen – per Link in der Bestätigung, telefonisch oder in Textform.
(3) Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtantreffen des Kunden berechnen wir eine Ausfallpauschale von 25 € brutto für die reservierte Zeit. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden unbenommen.
(4) Können wir einen Termin aus Gründen nicht einhalten, die wir nicht zu vertreten haben – etwa Verkehrsstörung, Krankheit, Unwetter –, informieren wir den Kunden unverzüglich und bieten mindestens zwei Ersatztermine an. Ein Schadensersatzanspruch entsteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen sie daher nicht aus.
(2) Der Anspruch auf Zahlung entsteht mit der Abnahme (§ 641 BGB). Die Zahlung ist unmittelbar nach der Abnahme fällig.
(3) Zahlung ist möglich in Bar, per Girocard, Apple Pay, Google Pay oder Überweisung. Unternehmer und Hausverwaltungen erhalten auf Wunsch eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(4) Der Kunde erhält stets eine Rechnung in Textform, in der Arbeits- und Materialanteil getrennt ausgewiesen sind, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend gemacht werden kann. Voraussetzung dafür ist eine unbare Zahlung.
(5) Bei größeren Aufträgen ab einem Auftragswert von 800 € können wir eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Verbraucher schulden Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten, Unternehmer von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung prüfen wir die Leistung gemeinsam mit dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 BGB).
(2) Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu benennen. Wir beseitigen sie in der Regel unmittelbar vor Ort.
(3) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Verbraucher werden hierauf zusammen mit der Fristsetzung in Textform hingewiesen.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängel an unserer Montageleistung beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Abnahme, gegenüber Unternehmern ein Jahr.
(2) Bei einem Mangel unserer Leistung haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Löst sich eine von uns gesetzte Befestigung oder wurde etwas nicht fachgerecht ausgerichtet, stellen wir dies kostenfrei nach.
(3) Nicht als Mangel unserer Leistung gelten Material-, Konstruktions- oder Fertigungsfehler der vom Kunden beschafften Gegenstände sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung über die genannte Traglast hinaus oder nachträgliche Veränderungen Dritter. Wir unterstützen den Kunden auf Wunsch bei der Einordnung gegenüber dem Hersteller.
(4) Weist der Kunde uns vor der Montage nicht auf einen ungeeigneten Untergrund hin oder verlangt er ausdrücklich eine von unserer Empfehlung abweichende Ausführung, haften wir für die daraus entstehenden Folgen nicht, sofern wir auf das Risiko in Textform hingewiesen haben.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für Sach- und Personenschäden bei der Montage besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 €. Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen, damit die Regulierung möglich bleibt.
(4) Für Beschädigungen an verdeckt verlaufenden Leitungen haften wir nicht, wenn wir die Bohrstelle mit einem geeigneten Leitungssuchgerät geprüft haben, der Verlauf nicht der einschlägigen Installationsnorm entsprach und der Kunde uns nicht auf den Verlauf hingewiesen hat.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Elektroarbeiten
(1) Wir führen den Anschluss von Leuchten, Elektroherden, Backöfen und Kochfeldern an bereits vorhandene, ordnungsgemäß abgesicherte Anschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen VDE-Normen aus.
(2) Arbeiten, die einen Eingriff in die feste elektrische Installation darstellen – etwa das Verlegen neuer Leitungen, das Setzen von Dosen, Änderungen am Zählerschrank oder an der Absicherung –, sind einem in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb vorbehalten. Wir übernehmen solche Arbeiten nicht und weisen darauf vor Vertragsschluss hin.
(3) Stellt sich vor Ort heraus, dass die vorhandene Installation nicht den Anforderungen entspricht – etwa bei fehlendem Schutzleiter, ungeeigneter Absicherung oder beschädigter Zuleitung –, sind wir berechtigt und verpflichtet, die Arbeit aus Sicherheitsgründen abzubrechen. In diesem Fall berechnen wir lediglich die Anfahrtspauschale.
(4) Über die durchgeführte Schutzleiter- und Funktionsprüfung erhält der Kunde eine Bestätigung in Textform.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständigen Informationen einschließlich Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
(2) Soll die Montage vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, benötigen wir hierzu das ausdrückliche Verlangen des Kunden in Textform. Auf die Folgen weisen wir dabei gemäß § 357 Abs. 8 BGB hin.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.